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Höhere Steuern statt Gedo-Bescheid
Seelow (dos) Die Kreisstadt praktiziert ab dem neuen Jahr eine andere Form
bei der Eintreibung der Gebühren für den Gewässer- und Deichverband
Oderbruch (Gedo). Wiederholt hatten Abgeordnete moniert, dass die Kosten für
die Erarbeitung und das Versenden der Gebührenbescheide für
Eigenheimbesitzer meist deutlich höher sind, als die Beitragssumme selbst.
Bei einer Enthaltung beschlossen die Stadtverordneten, dass die
Refinanzierung der Umlagen des Gedo künftig über die Anhebung der
Grundsteuerhebesätze erfolgt. Im Weiteren stimmte die Mehrheit dafür, die
Hebesätze ab 2010 für die Grundsteuer A auf 447 und für die Grundsteuer B
auf 365 von Hundert anzuheben.
Damit kommen auf den einzelnen Grundstücksbesitzer leichte Steuererhöhungen
zu. Bei normalen Eigenheimen liegen sie um die drei Euro. Dafür entfällt
künftig der Extrabescheid für die Gedo-Gebühren. "Damit setzen wir letztlich
ein Solidarprinzip in der Stadt durch", so Klaus Richter (Linke), der die
Diskussion maßgeblich in Gang gesetzt hatte. Bisher habe die Hauptlast auf
den Landwirten gelegen. Es sei jedoch unerheblich, ob Bescheide für 500
Quadratmeter oder für 200 Hektar erstellt werden. Der Verwaltungsaufwand sei
gleich.
Bisher war der Verwaltungsaufwand auf die Fläche umgelegt worden. André
Höhne (CDU), Ortsvorsteher von Werbig, befand das neue System durchaus für
sinnvoll, wollte jedoch keine Satzung unterstützen, mit der Einzelne mehr
belastet würden. Candy Schmiedeke (SPD) verwies darauf, dass 5700 Euro
Verwaltungskosten gespart würden. Eine Erhöhung von 50 Cent Gedo-Beitrag auf
nun 2,68 Euro höhere Realsteuern sei zwar prozentual ein großer Sprung, aber
vertretbar.
Bürgermeister Udo Schulz (SPD) machte deutlich, dass es bei der Regelung
keine eins zu eins Umsetzung geben könne. Klargestellt wurde, dass mit der
neuen Satzung nicht automatisch immer wieder die Realsteuern angehoben
werden, wenn der Gedo seine Gebühren verändert. Mit dem Beschluss sei
geregelt, dass die komplette Gedo-Gebühr aus dem Stadthaushalt beglichen
wird. Für eine weitere Steueranhebung müssten andere wichtige Gründe
vorliegen. Der Beschluss wurde schließlich mit zwölf Ja-Stimmen bei fünf
Gegenstimmen und einer Enthaltung gefasst.
Mittwoch, 06. Januar 2010 (07:39)