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01. 1717 - Der erste
Deichverband im Oberoderbruch
Schwere Hochwasserschäden zu Anfang des 18. Jhd. veranlassten
König Friedrich Wilhelm I. (1688 - 1740) zu nachhaltigen
Deichschutzmaßnahmen. Unter Leitung von Landbaudirektor Martin
Friedrich Creutz ließ er bis 1717 einen durchgehenden Deich von
Lebus bis Zellin (Czelin) aufschütten. Für dessen Aufbau und
Erhaltung entwarf Creutz eine Deichordnung, die am 23. Juni
1717 als "Teich- und Uferordnung für die Lebusische Niederung an
der Oder" vom König erlassen wurde. |
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02. 1769 - Der erste
Deichverband im Niederoderbruch
Der ausschlaggebende Grund zur Errichtung dieses Verbandes war
die Tatsache, dass der Deich des Oberoderbruches bis Zellin
nicht ausreichte, dem Oderbruch ausreichend Schutz bei
Hochwasser des Flusses zu geben, andererseits benötigte der
König Ländereien für eine Neubesiedlung. Die Ausführung zum Bau
des Deiches erteilte König Friedrich II. ( 1712-1786) auch aus
ökonomischen Gründen 1747. Durch Erlass der "Königlich
Preußischen Teich- und Ufer- auch Graben- und Wegeordnung in dem
auf beiden Seiten der Oder, zwischen Zellin und Oderberg
belegenen neu bewalleten und urbar gemachten Nieder-Bruchs“
entstand der Deichverband im Niederoderbruch am 23. Januar 1769. |
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03. 1811 - 1873 Die
Entwicklung der Deichverwaltung
Eine Änderung in der Deichverwaltung trat ab 1811 ein. Durch
maßgebende Einflussnahme des preußischen Staates wurden die
Rechte und Befugnisse der ritterschaftlichen Deputierten
eingeschränkt. Damit sollte besonders durch die Einbeziehung der
städtischen und bäuerlichen Miturteiler der genossenschaftliche
Charakter in der Verbandsarbeit entwickelt werden. |
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04. Ab 1874 - Gründung
von Unterdeichverbänden
Der Gerhardtsche Meliorationsplan begründete die
Sonderpolderungen mit räumlich kleinen Schöpfwerken als die
zuverlässigste Melioration für das Oderbruch. |
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05. Ab 1952 -
Auflösung und Neubeginn
Am 31. Dezember 1952 wurde der Deichverband Oderbruch aufgelöst.
Von 1953 bis 1990 übernahmen der VEB (Z) Wasserwirtschaft, die
Wasserwirtschaftsdirektion, die staatlichen Meliorationsbetriebe
und die Meliorationsgenossenschaften die Aufgaben der Gewässer-
und Deichunterhaltung. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung
vom 27. Juni 1991 und durch Veröffentlichung der Satzung im
Amtsblatt des Kreises Seelow wurde der Wasser- und Bodenverband
Oderbruch wirksam errichtet. |
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